in Hamburg 

e.V.

HERZLICH WILLKOMMEN

 

 
Warum gibt es Anwalt des Kindes in Hamburg?

Kinder und Jugendliche sind in unserer Gesellschaft die schwächsten, körperlich-seelisch und rechtlich verletzlichsten Menschen. Sie sind in gerichtlichen und behördlichen Verfahren (z.B. Scheidung, andere familienrechtlichen und strafrechtlichen Verfahren), von denen sie betroffen oder an denen sie beteiligt sind, meist nicht als Partei oder Beteiligte anerkannt und haben keine eigene unabhängige Rechtsvertretung.

Oft werden sie nicht einmal angehört, gehen die Erwachsenen über ihre Wünsche, ihren Willen hinweg, selbst da, wo gesetzlich vorgeschrieben zu ihrem Wohl entschieden werden muss.
Z.B. bei Sorge- und Umgangsrechtsentscheidungen, wenn sich ihre Eltern getrennt haben, sich nicht einigen können und das Kind als Geisel für Unterhaltsforderungen und als Waffe zur Rache missbrauchen.
Sehr schnell gehen die Interessen der Kinder bzw. Jugendlichen aus dem Blick verloren, wenn Erwachsene sich streiten.
Auch Gerichte und Jugendämter sind oft überfordert, das Wohl von Kindern bzw. Jugendlichen zu erkennen. Zu stark können sich die Erwachsenen mit ihren Beiständen die Aufmerksamkeit der entscheidenden Gerichte und Ämter sichern und damit ihre Interessen möglicherweise auf Kosten der Kinder bzw. Jugendlichen durchsetzen.


Was will Anwalt des Kindes in Hamburg?


Kinder bzw. Jugendliche müssen in allen sie betreffenden gerichtlichen und behördlichen Verfahren als gleichberechtigte Rechtspersonen anerkannt werden, denen eine eigene Rechtsvertretung zusteht.
Die Vertretung von Kindern bzw. Jugendlichen in gerichtlichen und behördlichen Verfahren muss grundsätzlich durch ein interdisziplinäres Team aus juristischen, psychologisch/ pädagogischen Fachleuten bestehen.
Die Kinder bzw. Jugendlichen brauchen auch einen psychologisch/pädagogischen Beistand während der sie betreffenden Verfahren, besonders bei Zeugenaussagen in Strafverfahren (z.B. sexuellem Missbrauch).
Ein Team ist deswegen erforderlich, weil ein einzelner Erwachsener in der Regel nicht in der Lage ist, die Interessen des Kindes bzw. Jugendlichen als gleichberechtigt wahrzunehmen und zu vertreten.
Bei Sorge- und Umgangsrechtsentscheidungen darf nicht gegen den Willen des betroffenen Kindes entschieden werden.
Die gewachsenen Bindungen des Kindes müssen geschützt werden. Das Kind hat ein Recht auf Beziehung zu beiden Eltern, wenn es dies wünscht.
Das Kind darf nicht zum Streitobjekt im Scheidungsverfahren gemacht werden. Grundsätzlich ist von der bleibenden Verantwortung beider Elternteile für ihre Kinder auch nach der Trennung auszugehen.
Es geht nicht um die Rechte der Erwachsenen (Sorge-, Umgangsrecht), sondern um die Rechte des Kindes auf bestmögliche Entwicklung, Erhalt und Pflege der gewachsenen Bindungen und ausreichende Betreuung und Versorgung.

 
Was tut Anwalt des Kindes in Hamburg?

Der Verein wirbt bei Gerichten und Jugendämtern (Amt für soziale Dienste) dafür, vermehrt die ab 1.7.98 rechtliche Möglichkeit zu nutzen,"... in den Fällen Anwalt des Kindes einzusetzen, in denen offensichtlich schwerwiegende Interessenkollisionen zwischen Sorgeberechtigten und Kindern bzw. Jugendlichen bestehen oder entstehen können".
Der Verein vermittelt VerfahrenspflegerInnen, die in der Lage sind,
 Kindern bzw. Jugendlichen juristischen und nichtjuristischen Beistand in Gerichtsverfahren zu leisten;
 Verfahrenspflegschaften in Gerichtsverfahren zu übernehmen;
 persönlichen Beistand in außergerichtlichen, behördlichen und anderen Verfahren und Konflikten zu gewähren;
 konfliktbegleitende Beratung für Kinder, Jugendliche und deren Bezugspersonen durchzuführen.
Der Verein bietet Fortbildung, Erfahrungsaustausch und gegenseitige Weiterbildung für tätige VerfahrenspflegerInnen an.
Der Verein setzt sich für die Wiedereröffnung der Beratungsstelle "Anwalt des Kindes“ ein, in der drei Jahre lang ein interdisziplinäres Team - eine Juristin, eine Psychologin, ein Sozialpädagoge und eine Koordinatorin - als Modell (ABM Förderung) gezeigt hat, dass es auch in sehr schwierigen Fällen helfen konnte, in denen das Wohl von Kindern bzw. Jugendlichen wegen Streitigkeiten zwischen Erwachsenen außer Blick geraten war oder zu geraten drohte.
Der Verein setzt sich für die weitere Verbesserung der Vertretung von Kindern und Jugendlichen in Gerichtsverfahren ein, die über das hinausgehen, was ab 1.7.98 Gesetz ist, d.h. z.B. für "Anwalt des Kindes" als interdisziplinäres Tandem wie in England.
Der Verein arbeitet an der Neukonzeption der Entscheidung über das elterliche Sorgerecht bei Trennung der Eltern und einer eigenständigen Versorgungsregelung für Kinder und Jugendliche und ihrer Erziehungspersonen, damit der Streit um das Sorgerecht und die Unterhaltszahlungen nicht, wie bisher, auf Kosten und zu Lasten der Kinder bzw. Jugendlichen geht.



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