AKTUELLES
Themen, mit denen sich der Verein im Augenblick beschäftigt:
- Kinderrechte sind in unserem Interesse
Alle Zukunftsfragen wie Generationengerechtigkeit, Klimaschutz, Schutz der Umwelt, soziale Gerechtigkeit Bewahrung des sozialen Friedens sind alle verknüpft mit den Kindergrundrechten.
- Schutz vor Kindesmissbrauch
Es mangelt immer noch an ausreichendem Schutz vor Kindesmissbrauch. Die Istanbul Konvention wird nicht vollständig umgesetzt. Sie bezieht sich auf den Tatort Familie, es geht nicht nur um die Frauen, sondern auch um die Kinder. Der Grundsatz: den Kindern glauben, im Zweifel für das Kind wird in Strafverfahren nicht angewendet. Die bestehenden Kategorien des Strafrechts passen nicht in Kindermissbrauchsfällen
- Wie Kinder nach einer Trennung mehr von beiden Eltern haben könnten
Es wurde über einen Spiegelartikel gesprochen, in dem Vorschläge erörtert werden, wie Eltern "gemeinsam getrennt erziehen" können.
Probleme beim Umgang:
- Begleiteter Umgang,
- Retraumatisierung durch den Kontakt mit dem Täter, der Täterin
- §1684 wird selten angewandt: Umgangsbegleitung nur, wenn das Jugendamt eine geeignete Person findet.
- Kinder als Waffe gegen den/die Ex: "Ich habe ein recht auf Dein Kind!"
- Es gibt einen ersten Bericht des Expertenausschusses (GREVIO) zur Umsetzung des Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt. (www.bmfsfj.de) vom 31.10.2022.
Häusliche Gewalt trifft vor allem auch Kinder. Wir als Anwalt des Kindes setzen uns dafür ein, dass der Schutz vor häuslicher Gewalt gegen Frauen und Kinder gemäß der Istanbul-Konvention gerade in Kindschaftssachen bei Familiengerichten ernst genommen wird. Das gilt gerade auch dann, wenn nahe Bezugspersonen des Kindes körperliche Gewalt erfahren haben.
Der Bericht der GREVIO für Deutschland weist auf akute Umsetzungsmängel hin.
- Wir als Anwalt des Kindes setzen uns dafür ein, dass der Schutz vor häuslicher Gewalt gegen Frauen und Kinder gemäß der Istanbul-Konvention gerade in Kindschaftssachen bei Familiengerichten ernst genommen wird. Das gilt gerade auch dann, wenn nahe Bezugspersonen des Kindes körperliche Gewalt erfahren haben
Thema der nächsten Treffen
Wir wollen eine Veranstaltung weiter planen zum Stand der praktischen Umsetzung der Kinderrechte in gerichtlichen Verfahren. Dazu wollen wir das Deutsche Institut für Menschenrechte, Berlin einladen.
Zur Vorbereitung treffen wir uns am Montag, den 30.09.24 um 20:00 in Hamburg. Wer Interesse hat mitzumachen, melde sich bitte,
Wie der Staat gewaltbetroffene Mütter alleinlässt» (Kopie eines Zeitungsartikels von LIVIA LERGENMÜLLER aus nd v. 22.06.24